Postfuhrwesen

Postfuhrwesen

Postfuhrwesen, Einrichtungen zur Beförderung von Postsendungen und Postreifenden auf Landwegen durch Fuhrwerk. Das P. wird im Reichspostgebiet durch reichseigne Posthaltereien wahrgenommen oder an Privatunternehmer (Posthalter) verdungen. Die maßgebenden Grundsätze hierfür sind in der Postfuhrordnung niedergelegt. Außer den reichseignen Posthaltereien in Berlin (s. Postfuhramt), Köln und Düsseldorf bestehen in Deutschland 2016 nicht reichseigne Posthaltereien. Außerhalb Deutschlands befassen sich mit der Beförderung von Reisenden nur noch die Postverwaltungen in Luxemburg, Dänemark, Österreich-Ungarn, der Schweiz, in Rumänien, Rußland und Britisch-Indien. Vgl. Artikel »Post«, S. 213: Beförderungsmittel.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Postfuhramt — in Berlin, reichseigne Posthalterei mit vier Zweigposthaltereien. 1904 hatte das P. 1007 Postillione und 1372 durch zwei Tierärzte erster Klasse überwachte Pferde. Die Kosten der Tagesration eines Pferdes betrugen 1903: 1 Mk. 52 Pf. Vor 1874… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Posthalter — Posthalter, Posthalterei, s. Postfuhrwesen …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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