Platzreisender

Platzreisender

Platzreisender (Stadtreisender), der Handlungsbevollmächtigte einer Firma, der an ihrem Niederlassungsort Warenbestellungen aufsucht. Der Platzreisende ist kein Handlungsreisender im gesetzlichen Sinne des Wortes; auf Grund eines Gemeindebeschlusses kann durch die höhere Verwaltungsbehörde angeordnet werden, daß ein P. zu seinem Gewerbebetrieb der behördlichen Erlaubnis bedarf (deutsche Gewerbeordnung, § 42 b). Vgl. Handlungsreisender.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Platzreisender — Platzreisender, s.v.w. Stadtreisender (s. Handlungsreisender) …   Kleines Konversations-Lexikon

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