- Pfandrecht, generelles
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Hypothek — (v. gr., Pignus, Pfand , Unterpfandsrecht), dasjenige dingliche Recht, welches einem Gläubiger an einer fremden Sache zur Sicherung einer Forderung dahin eingeräumt ist, daß er die verpfändete Sache (das Pfand, auch selbst H. genannt)… … Pierer's Universal-Lexikon
Generalhypothek — (generelles Pfandrecht) ist ein an dem gesamten Vermögen einer Person (omnia quae habet et quae habiturus est) bestehendes Pfandrecht des gemeinen Rechts. Da das Bürgerliche Gesetzbuch bei der Hypothek das Spezialitätenprinzip (s. Spezialität)… … Meyers Großes Konversations-Lexikon