Petitorĭenklagen

Petitorĭenklagen

Petitorĭenklagen (petitorische Rechtsmittel) hießen ehemals die Klagen, bei denen es auf das Recht selbst, namentlich auf das Eigentum einer Sache, ankommt, im Gegensatz zur possessorischen Klage, bei der es sich bloß um den Besitz, d.h. um die tatsächliche Innehabung einer Sache, oder nur um die einstweilige Ausübung eines Rechtes handelt.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

Игры ⚽ Нужно решить контрольную?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Petitorienklagen — Petitorĭenklagen, petitōrische Rechtsmittel, Klagen, deren Gegenstand das Recht selbst, das Eigentum an einer Sache etc. ist, im Gegensatz zu den possessorischen Rechtsmitteln, bei welchen es sich nur um den Besitzstand handelt …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Petītor — (lat.), Kläger in Civilstreitigkeiten. Petitorium (Petitorische Rechtsmittel, Petitorienklagen), gerichtliche Verhandlungen, wobei es auf das Recht selbst an einer Sache, das Eigenthum einer Sache, das Recht zu einer Servitut ankommt, im… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Possessōrische Klagen — nennt man im Gegensatz zu den petitorischen (s. Petitorienklagen) diejenigen Klagen, die lediglich den Schutz des Besitzes bezwecken …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Posséssor — (lat.), Besitzer, Inhaber; possessōrisch, den Besitz betreffend. Possessorische Rechtsmittel, s. Petitorienklagen …   Kleines Konversations-Lexikon

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”