Personenrecht

Personenrecht

Personenrecht nennt man denjenigen Teil des Privatrechts, der die persönlichen Verhältnisse, nicht das Vermögen regelt. Man unterscheidet dabei zwischen P. im engern Sinn, betreffend die Rechte, die einer Person als solcher zukommen, und Familienrecht, betreffend die Stellung der Person als Glied einer Familie (Ehe-, Verwandtschafts-, Vormundschaftsrecht).


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Personenrecht — (Jus personarum), die Lehre von den Personen, deren Rechtsfähigkeit u. den Familienverhältnissen derselben; Persönliche Rechte, solche Rechte, welche aus dem Begriffe der Rechtsfähigkeit u. deren Unterscheidungen abgeleitet werden. Doch versteht… …   Pierer's Universal-Lexikon

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  • Personenrecht — Personenrecht,   die Rechtssätze, die die Rechtsverhältnisse regeln, in deren Mittelpunkt die Person steht; Gegensatz: Vermögensrecht.   * * * Per|so|nen|recht, das (Rechtsspr.): (im Unterschied zum Vermögensrecht) Recht, das sich auf die ↑Person …   Universal-Lexikon

  • P-Recht — Das Privatrecht ist ein Rechtsgebiet, das Beziehungen von rechtlich (nicht: wirtschaftlich) gleichgestellten Rechtssubjekten (natürlichen oder juristischen Personen) untereinander regelt. Die Bezeichnungen Bürgerliches Recht oder Zivilrecht… …   Deutsch Wikipedia

  • Privatrecht — Das Privatrecht (meist allgemein Zivilrecht genannt) ist ein Rechtsgebiet, das Beziehungen von rechtlich (nicht: wirtschaftlich) gleichgestellten Rechtssubjekten (natürlichen oder juristischen Personen) untereinander regelt. Die Bezeichnungen… …   Deutsch Wikipedia

  • Zivilrecht — Das Privatrecht ist ein Rechtsgebiet, das Beziehungen von rechtlich (nicht: wirtschaftlich) gleichgestellten Rechtssubjekten (natürlichen oder juristischen Personen) untereinander regelt. Die Bezeichnungen Bürgerliches Recht oder Zivilrecht… …   Deutsch Wikipedia

  • Recht — (lat. Jus), im objektiven Sinne der Inbegriff von Regeln, welche die menschlichen Lebensverhältnisse in erzwingbarer Weise normieren; im subjektiven Sinne die einer Person (Rechtssubjekt) in einem gewissen Kreis eingeräumte und durch das… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Allianzname — Als Allianzname wird in der Schweiz ein mit Bindestrich geführter Doppelname bezeichnet, der aus dem amtlichen, vom Ehepartner übernommenen Namen und dem Geburtsnamen oder sonstigen vor der Eheschliessung geführten Namen (der aber nicht mehr… …   Deutsch Wikipedia

  • Institutionensystem — Das Institutionensystem ist ein Gliederungssystem des allgemeinen Privatrechts. Es teilt das Privatrecht in zwei große Sachbereiche ein: in das Personenrecht und das Sachenrecht. Zum Personenrecht gehören das heutige Personen und Familienrecht,… …   Deutsch Wikipedia

  • Internationales Privatrecht (Deutschland) — Das Internationale Privatrecht (kurz: IPR) der Bundesrepublik Deutschland ist der Teil des deutschen Rechts, der entscheidet, welches (materielle) Privatrecht inländische Behörden und Gerichte auf einen Sachverhalt mit Auslandsberührung… …   Deutsch Wikipedia

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