Personalarrest

Personalarrest

Personalarrest, s. Arrest.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Personalarrest — Personālarrest, s. Schuldhaft …   Kleines Konversations-Lexikon

  • persönlicher Arrest — Personalarrest; durch Zugriff auf die Person des Schuldners (z.B. durch Verhaftung, Wegnahme des Reisepasses etc.) zu vollziehender ⇡ Arrest. P.A. ist nur zulässig, wenn eine gefährdete ⇡ Zwangsvollstreckung nicht anderweitig gesichert werden… …   Lexikon der Economics

  • Schuldgefängnis — Ein Schuldgefängnis (auch Schuldturm) war bis ins 19. Jahrhundert hinein ein Sondergefängnis für Personen, die ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen waren. Inhaltsverzeichnis 1 Mittelalter 2 Neuzeit 3 Gegenwart …   Deutsch Wikipedia

  • Schuldhaft — Ein Schuldgefängnis (auch Schuldturm) war bis ins 19. Jahrhundert hinein ein Sondergefängnis für Personen, die ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen waren. Inhaltsverzeichnis 1 Mittelalter 2 Neuzeit 3 Gegenwart 4 Literatur …   Deutsch Wikipedia

  • Schuldturm — Ein Schuldgefängnis (auch Schuldturm) war bis ins 19. Jahrhundert hinein ein Sondergefängnis für Personen, die ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen waren. Inhaltsverzeichnis 1 Mittelalter 2 Neuzeit 3 Gegenwart 4 Literatur …   Deutsch Wikipedia

  • Personal — (v. lat. Personalis), auf eine Person sich beziehend. Personalabgabe, Abgabe, welche Einer für seine Person gibt, dayin gehört die Kopfsteuer; vgl. Steuer. Personalarrest, s.u. Arrest 2) b) aa) …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Concurs [2] — Concurs, 1) (Concurs der Gläubiger, Concursus creditorum, Rechtsw.), das gleichzeitige Vorhandensein Mehrerer, welche mit ihren Forderungen, die sie an eine bestimmte Person haben, nicht befriedigt werden können, weil das hierzu verfügbare… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Datio — (lat.), das Geben, die Handlung des Gebens. D. ad manum creditōris, das Übergeben des Schuldners in die Hand des Gläubigers; nach älterem Rechte nämlich wurde der Schuldner, welcher weder zahlungsfähig war, noch einen Bürgen stellen konnte, von… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Arrest [1] — Arrest (v. mittellat. arrestum, entstanden aus dem lat. ad, zu, an, und restare, bleiben, zurückbleiben) bezeichnet im allgemeinen eine gerichtliche hemmende, beschränkende Maßregel. 1) Nach der deutschen Zivilprozeßordnung (§ 916–945) dient der… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Einlagern — (Einlager, Einreiten, Leisten, Leistungsrecht, Pactum obstagii), ein im Mittelalter, namentlich im 13., 14. und 15. Jahrh., übliches Bestärkungsmittel der Verträge, bestehend in der Verpflichtung des Schuldners, sich auf vorgängige Aufforderung… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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