- Bänder [2]
Bänder (Ligamenta, hierzu Tafeln »Bänder des Menschen I u. II«), aus sehnenartigem Gewebe bestehende Organe, die als Häute oder Stränge zur Verbindung der Knochen untereinander dienen. Faserige B. sind sehr zäh, wenig dehnbar, aber biegsam, geschmeidig, silbergrau oder atlasglänzend; elastische B. sind weich, gelblich, dehnbar und bis zu einem gewissen Grade elastisch. Kapselbänder (Gelenkkapseln) bilden um die benachbarten Enden zweier Knochen eine geschlossene Kapsel, innerhalb welcher sich die Knochen frei bewegen können (s. Gelenk). Die Hilfs- oder Hemmungsbänder mancher Gelenke gehen direkt von einem Knochen zum andern, liegen meist außerhalb der Gelenkkapsel und bestimmen Richtung und Grenze der Bewegung der Knochen. Die Zwischenmuskel- und Zwischenknochenbänder liegen zwischen Muskeln, resp. Knochen und dienen häufig zum Ansatz von Muskeln. Die Muskelbänder (Sehnenscheiden) geben gewissen Sehnen eine bogenförmige Richtung und ändern so die Wirkung des Muskels. Falsche B. sind mannigfach veränderte Reste embryonaler Bildungen oder auch Faltungen des Bauchfelles (so die Aufhängebänder der Milz, Leber, des Magens). Eine Übersicht der B. des Menschen bieten beifolgende Tafeln. Die Lehre von den Bändern, ein Teil der Anatomie, heißt Syndesmologie.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.