- Pensionsanstalt deutscher Journalisten und Schriftsteller
Pensionsanstalt deutscher Journalisten und Schriftsteller, eine auf dem allgemeinen deutschen Journalisten- und Schriftstellertag zu München 8. Juli 1893 begründete Vereinigung (nach dem Vorbilde der Genossenschaft deutscher Bühnenangehörigen oder dem der allgemeinen deutschen Lehrerinnenpensionsanstalt, s. d.), sichert ihren Mitgliedern nach Vollendung des 60. Lebensjahres oder bei früher eintretender Invalidität einen Ruhegehalt, der für gewöhnlich im Höchstfalle gegenwärtig 5455,88 Mk. betragen kann. Die Warte- (Karenz-) Zeit beträgt 10 Jahre, kann jedoch gegen Nachzahlung auf 5 Jahre abgekürzt werden. Mitglieder, die vor Ablauf der Wartezeit invalid werden, erhalten fünf Sechstel ihrer Beiträge zurück. Die Anstalt, deren Sitz München ist, besitzt die Rechte einer juristischen Person, ist vom kaiserlichen Privatversicherungsamt 1902 als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit anerkannt und gliederte sich Ende 1905 in 27 Ortsverbände. Der Vermögensbestand belief sich Ende 1905 auf 1 Mill. Mk., die Mitgliederzahl auf 800 ohne Pensionäre und ohne außerordentliche (unterstützende) Mitglieder. An diese Anstalt soll sich im Laufe der nächsten Jahre eine Witwen- und Waisenpensionskasse angliedern.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.