- Patronenwagen
Patronenwagen, Truppenfahrzeuge, die den Schießbedarf für Gewehre und Karabiner nachführen. Die Kompaniepatronenwagen gehören zur »kleinen Bagage« (s. d.). Auf dem Marsche folgen sie (vereinigt unter dem berittenen Wagenführer) unmittelbar hinter dem Bataillon; vor Beginn des Gefechts wird ihr Inhalt, sofern Zeit ist, an die Mannschaft verteilt. Die entleerten P. werden zur Neufüllung den Infanterie-Munitionskolonnen entgegengeschickt. Nicht entleerte P. nehmen auf dem Gefechtsfeld unter Ausnutzung jeder Deckung Ausstellung tunlichst nahe ihrer Truppe, in deckungslosem Gelände bleiben sie 800–1000 m von der Feuerlinie ab; in dringenden Fällen werden sie ohne Rücksicht auf Verluste so nahe wie möglich herangeführt. Sie müssen auf Verlangen jedem Truppenteil Munition abgeben. Vgl. Munitionsergänzung.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.