Passagevertrag

Passagevertrag

Passagevertrag, s. Überfahrtsvertrag.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Überfahrtsvertrag — (Passagevertrag), der Vertrag zur Beförderung von Reisenden über See (Handelsgesetzbuch, § 664 f.). Der wesentlich den Rechtssätzen vom Frachtgeschäft (s. d.) unterliegende Beförderungslohn heißt Überfahrtsgeld. Der Transportunternehmer wird auch …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Seefrachtvertrag — Der Seefrachtvertrag ist ein Vertrag zwischen Befrachter und Verfrachter über die Beförderung von Gütern nach einem Ort über See gegen Bezahlung einer Vergütung (im Gegensatz zum Passagevertrag). Der Verfrachter führt die Beförderung in eigenem… …   Deutsch Wikipedia

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