- Gewährmängel
Gewährmängel (Gewährfehler, Hauptmängel, gesetzliche Fehler), Mängel bei Tieren, für die der Verkäufer dem Käufer Entschädigung leisten muß, s. Gerichtliche Tiermedizin.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Gewährmängel (Gewährfehler, Hauptmängel, gesetzliche Fehler), Mängel bei Tieren, für die der Verkäufer dem Käufer Entschädigung leisten muß, s. Gerichtliche Tiermedizin.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Gewährmängel — Als Hauptmangel (auch Gewährsmangel) werden Viehkrankheiten und Pferdekrankheiten bezeichnet, welche bis 1. Januar 2002 im Kaufrecht einer Sonderregelung unterlagen. Die Regelung war unter den §§ 481 bis 492 alter Fassung des deutschen… … Deutsch Wikipedia
Gesetzliche Fehler — Gesetzliche Fehler, s. Gewährmängel … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Gewährfehler — Gewährfehler, s. Gewährmängel … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Redhibitorische Fehler — (Vitia redhibitoria), Fehler, deren Vorhandensein eine Rückgängigmachung des Kaufes ermöglichen; vgl. Gewährmängel … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Viehhandel — Vieh|han|del, der: ↑ 1Handel (2 a) mit ↑ Vieh (1). * * * Viehhandel, der Handel mit Pferden, Eseln, Mauleseln, Maultieren, Rindern, Schafen oder Schweinen. Der Viehkauf ist in §§ 481 492 BGB geregelt. Der Verkäufer hat hierbei nur die innerhalb … Universal-Lexikon