Gewährschaft
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Gewährschaft — Ge|währ|schaft 〈f. 20; veraltet〉 Haftung für eine Zusicherung ● die Gewährschaft übernehmen * * * ∙Ge|währ|schaft, die; , en [mhd. gewerschaft]: ↑Gewährleistung (2); Verantwortung: In diesem Augenblick war der bisherige Rechnungsführer als… … Universal-Lexikon
Gewährschaft, die — Die Gewährschaft, plur. inus. die Gewähr, d.i. die Bürgschaft für die Wahrheit oder Sicherheit einer Sache; ein größten Theils veraltetes Wort, wofür die Gewähr üblicher ist, siehe dasselbe. Nieders. Waarschup … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Ausgabe — Ausgabe, 1) (Finanzw.), alles, was den Bestand (Geld od. Naturalien) vermindert, es sei wirklich weggegeben (verausgabt) worden, od. es gelange auf andre Weise aus der Gewährschaft des Rechnungsführers. Es sind aber zu verrechnende A n… … Pierer's Universal-Lexikon
Gerichtlicher Zweikampf — Der Gerichtskampf oder gerichtliche Zweikampf (lat. duellum) war ein Rechtsinstitut im Mittelalter und diente zur Klärung von in anderer Form nicht lösbaren Streitigkeiten, vorrangig unter Rittern und freien Bürgern. Die Entscheidung wurde vom… … Deutsch Wikipedia
Gerichtskampf — Darstellung eines Gerichtskampf (um 1544) Der Gerichtskampf oder gerichtliche Zweikampf (lat. duellum) war ein Rechtsinstitut im Mittelalter und diente zur Klärung von in anderer Form nicht lösbaren Streitigkeiten, vorrangig unter Rittern und… … Deutsch Wikipedia
Österreichischer Erbfolgekrieg — Österreichischer Erbfolgekrieg. I. Veranlassung da zu Karl VI. war seinem Bruder Joseph J. 1711 in den Österreichischen Erblanden gefolgt u. hatte durch die Frieden von Rastadt u. Baden 1714 die Katholischen Niederlande, Neapel, Sardinien… … Pierer's Universal-Lexikon
Idee — (v. gr.), 1) die von der Vernunft, als dem Vermögen Vollkommenes (das Absolute, Unbedingte) zu denken, blos aus steh selbst geschöpfte u. in einer unmittelbaren Nöthigung der Vernunft die Gewährschaft ihrer Wahrheit tragende, folglich weder durch … Pierer's Universal-Lexikon
Garantīe — (franz., v. althochd. werên, »gewähren«) ist soviel wie Gewährleistung, Sicherstellung, Übernahme der Haftpflicht, Verbürgung. Im öffentlichen Recht kommt die G. als Bürgschaft (Garantievertrag) des Staates für ein gemeinnütziges… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Gewährleistung — Gewährleistung, Gewährschaft, Haftung für irgendeine Zusicherung, bes. beim Verkauf … Kleines Konversations-Lexikon
Gewähr, die — Die Gewähr, plur. die en. 1. Bewährung, Versicherung, vornehmlich in folgenden Fällen. 1) Bescheinigung der Wahrheit einer Sache, ein Zeugniß. In diesem Verstande kommt es nur noch im Bergbaue vor, wo die Gewähr ein schriftliches Zeugniß ist,… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart