Zivilrecht

Zivilrecht

Zivilrecht (bürgerlich es Recht), der Inbegriff der Rechtsnormen über diejenigen Lebensverhältnisse, in denen der Staatsbürger als einzelner seinen Mitbürgern als einzelnen gegenübersteht. In diesem Sinne ist Z. gleichbedeutend mit Privatrecht (s. d.). Den Gegensatz hierzu bildet das öffentliche Recht, d. h. der Inbegriff der Rechtsnormen über die Verhältnisse des Staates als eines politischen Organismus und die Verhältnisse des einzelnen zum Staat als solchem. In Ansehung des öffentlichen Rechtes aber pflegt man wiederum eine Reihe verschiedener Rechtsgebiete zu unterscheiden (s. Recht), und diese einzelnen Teile des öffentlichen Rechtes werden dann auch dem Z. gegenübergestellt, so namentlich das Kriminal- oder Strafrecht. Da das privatrechtliche Gebiet in Deutschland lange Zeit von dem römischen Rechte beherrscht wurde, so war der Ausdruck Z. früher wesentlich eine Bezeichnung für das römische Privatrecht, d. h. für das auf römischer Rechtsgrundlage beruhende gemeine deutsche Privatrecht. Man gebraucht daher noch jetzt die Bezeichnung Zivilist als gleichbedeutend mit Romanist, d. h. dem Kenner oder Lehrer des römischen Rechtes, im Gegensatze zum Germanisten, dem Lehrer des auf deutschen Rechtsquellen beruhenden Privatrechtes. Das heute in Deutschland geltende Z. ist vor allem im Bürgerlichen Gesetzbuch (s. d.), den Ausführungsgesetzen hierzu und in den durch das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch aufrecht erhaltenen Landesgesetzen zu finden.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

Игры ⚽ Нужно решить контрольную?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Zivilrecht — Zivilrecht …   Deutsch Wörterbuch

  • Zivilrecht — Zivilrecht, s. Burgerliches Recht …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Zivilrecht — Das Privatrecht ist ein Rechtsgebiet, das Beziehungen von rechtlich (nicht: wirtschaftlich) gleichgestellten Rechtssubjekten (natürlichen oder juristischen Personen) untereinander regelt. Die Bezeichnungen Bürgerliches Recht oder Zivilrecht… …   Deutsch Wikipedia

  • Zivilrecht — das Zivilrecht, e (Aufbaustufe) Recht, das die Beziehungen unter den natürlichen und juristischen Personen regelt Beispiel: Der Anwalt spezialisiert sich auf das Zivilrecht …   Extremes Deutsch

  • Zivilrecht — Zi|vil|recht 〈[ vi:l ] n. 11; unz.〉 = bürgerliches Recht; Ggs Strafrecht * * * Zi|vil|recht, das <Pl. selten> (Rechtsspr.): Privatrecht. * * * Zivilrecht,   gleichbedeutend mit Privatrecht.   * * * Zi|vil|recht, das < …   Universal-Lexikon

  • Zivilrecht — Zi·vi̲l·recht das; nur Sg, Jur; die Gesetze, die Handlungen und Beziehungen privater Personen betreffen und nicht zum Strafrecht gehören || hierzu zi·vi̲l·recht·lich Adj; nur attr od adv …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Zivilrecht — Zi|vil|recht …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Auflage (Zivilrecht) — Als Auflage bezeichnet man im deutschen Zivilrecht eine Bestimmung, die zu einem Rechtsgeschäft hinzutritt und nach der ein anderer zu einer Leistung verpflichtet sein soll. Anders als bei der Bedingung hängt aber die Wirksamkeit des… …   Deutsch Wikipedia

  • Übersicherung (Zivilrecht) — Übersicherung wird im Zivilrecht das auffällige Missverhältnis zwischen dem realisierbaren Wert einer Kreditsicherheit und der gesicherten Forderung genannt. Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Übersicherung als Nachteil für den Sicherungsgeber 3… …   Deutsch Wikipedia

  • Kontaktverbot (Zivilrecht) — Ein Kontaktverbot im Privatrecht ist ein durch ein Amtsgericht über einen Beschluss oder ein Urteil ausgesprochenes Verbot (Schutzanordnung), das auf Antrag des Klägers ausgesprochen werden kann. Des Weiteren kann die Polizei im Rahmen der… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”