mündlich

  • 31Begabtenabitur — Ein Abitur für Nichtschüler (auch: „Begabtenabitur“, „Nichtschülerabitur“, „Fremdenprüfung“ oder „Außerschulisches Abitur“) ist eine ohne vorangegangenen Besuch einer Gymnasialen Oberstufe zu bestehende Abiturprüfung, die zum Hochschulbesuch… …

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  • 32Conditionnel — Inhaltsverzeichnis 1 Sprachbau 2 Substantiv 2.1 Genera 2.2 Artikel 2.3 Numeri 3 Pronomina 3.1 …

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  • 33Französische Grammatik — Die Französische Grammatik (frz.: grammaire française) ist die Grammatik der modernen französischen Sprache. Inhaltsverzeichnis 1 Sprachbau 2 Substantiv 2.1 Genera 2.2 Artikel …

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  • 34Französische Konjugation — Inhaltsverzeichnis 1 Sprachbau 2 Substantiv 2.1 Genera 2.2 Artikel 2.3 Numeri 3 Pronomina 3.1 …

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  • 35Homerische Frage — Die sogenannte Homerische Frage sind Ilias und Odyssee das Werk nur eines oder mehrerer Dichter? und im weiteren Sinne Wie sind die beiden unter dem Titel Ilias und Odyssee überlieferten Epen entstanden? beschäftigt die Wissenschaft schon lange.… …

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  • 36Mündliche Überlieferung — oder Oralität bezeichnet die erzählende Weitergabe von geschichtlichen, gesellschaftlichen und religiösen Informationen – insbesondere in Form von Geschichten, Sagen, Legenden und Traditionen. Sie spielt in allen Kulturkreisen eine große Rolle,… …

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  • 37Nichtschüler — Ein Abitur für Nichtschüler (auch: „Begabtenabitur“, „Nichtschülerabitur“, „Fremdenprüfung“ oder „Außerschulisches Abitur“) ist eine ohne vorangegangenen Besuch einer Gymnasialen Oberstufe zu bestehende Abiturprüfung, die zum Hochschulbesuch… …

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  • 38Öffentlichkeit u. Mündlichkeit — Öffentlichkeit u. Mündlichkeit, in dieser Zusammenstellung gebraucht, charakterisirt eine bestimmte Form des Proceßverfahrens. Ö. u. M. kann stattfinden sowohl in Civil als in Strafsachen. A) Im Strafverfahren. Das öffentlich mündliche… …

    Pierer's Universal-Lexikon

  • 39Testament [1] — Testament (lat., von testari, bezeugen, beurkunden), letzter Wille, bisher jede letztwillige einseitige Verfügung, in der jemand für den Fall seines Todes sich einen oder mehrere Erben ernennt. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch für das Deutsche… …

    Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • 40sagen — besagen; äußern; bemerken; mitteilen; vermerken; reden; erläutern; berichten; erzählen; schildern; nennen; räsonieren; …

    Universal-Lexikon