Sondervermögen
61Artikel 115 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland — Die Staatsverschuldung bezeichnet die vom Staat akzeptierten Gesamtforderungen der kreditgebenden Gläubiger an den Staat, beispielsweise in Deutschland die zusammengefassten Schulden von Bund, Ländern, Kommunen, gesetzlicher Sozialversicherung… …
62Bundesnachrichtendienst — Staatliche Ebene Bund Stellung der Behörde Bundesoberbehörde Aufs …
63Buy and sell — Das Hamburger Chilehaus gehört einem offenen Immobilienfonds Offene Immobilienfonds sind Investmentfonds, die es Kapitalanlegern ermöglichen, sich mit verhältnismäßig kleinen Beträgen an Immobilien zu beteiligen. Neben offenen Immobilienfonds… …
64Custodian — Als Depotbank (engl. Custodian) bezeichnet man in Deutschland gemäß dem Investmentgesetz (InvG) Kreditinstitute, bei denen die Sondervermögen (z. B. Wertpapiere) von Investmentfonds in Wertpapierdepots hinterlegt werden. Zuweilen werden auch… …
65Deutsche Bundespost — Rechtsform Sondervermögen des Bundes Gründung …
66Eigenbetrieb — Der Eigenbetrieb gehört zu den öffentlichen Betrieben und Verwaltungen und stellt eine Gestaltungsmöglichkeit eines kommunalen Unternehmens dar. Er ist eine besondere öffentlich rechtliche Unternehmensform auf der Grundlage der Gemeindeordnungen… …
67Eisenbahnneugliederungsgesetz — Basisdaten Titel: Gesetz zur Zusammenführung und Neugliederung der Bundeseisenbahnen Kurztitel: Bundeseisenbahnneugliederungsgesetz Abkürzung: BEZNG Art: Bundesgesetz Geltungsbereich: Bundesrepubl …
68Erste deutsche Eisenbahn — Die erste Eisenbahn in Deutschland nahm 1835 ihren Betrieb auf. Aus Privat und ländereigenen Bahnen entstand nach dem Ersten Weltkrieg ein Staatsunternehmen, das seitdem den Großteil des Schienenverkehrs in Deutschland betreibt.… …
69IWG — Das Informationsweiterverwendungsgesetz (IWG) dient der Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen des Bundes und der Länder in Deutschland. Das Gesetz setzt die Richtlinie 2003/98/EG Reuse of Public sector information (PSI) (ABl. EG …
70IWVG — Das Informationsweiterverwendungsgesetz (IWG) dient der Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen des Bundes und der Länder in Deutschland. Das Gesetz setzt die Richtlinie 2003/98/EG Reuse of Public sector information (PSI) (ABl. EG …