Servitut

  • 91Altĭus tollendi jus — (Rechtsw.), das Recht, höher als das Nachbarhaus bauen zu dürfen; Gegensatz: Servitus altius non tollendi, s. Servitut …

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  • 92Aussicht — Aussicht, das in die Ferne Schauen von einem Orte, u. der Anblick (Prospect), den die dabei sich darbietenden Gegenstände einer Landschaft, eines Platzes etc. gewähren; in dieser Hinsicht ist eine A. frei u. weit, od. beschränkt; wenn zu… …

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  • 93Dingliche Klagen — (Actiones in rem), diejenigen Klagen, welche ihrer Natur nach nicht gegen eine einzelne, durch ein Obligationsverhältniß bestimmt bezeichnete Person Statt finden, sondern von dem Berechtigten schlechthin gegen jeden Besitzer einer Sache, od. wer… …

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  • 94Durchfahrtsgerechtigkeit — (Servitus viae), das Recht, mit einem beladenen Wugen über ein fremdes Grundstück zu fahren, od. darüber zu gehen od. das Vieh treiben zu lassen; vgl. Servitut …

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  • 95Eichellesungsrecht — (lat. Jus glandis legendae), das Recht, die in einem fremden Holze wachsenden Eicheln u. andere wildwachsende Früchte zu sammeln u. in seinen Nutzen zu verwenden. Verschieden ist es vom Mastungsrecht. Die Ausdehnung desselben ist nach den… …

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  • 96Fensterrecht — (Rechtsw.), 1) im Allgemeinen die Rechtsgrundsätze über Anlegung von Fenstern, bes. nach den Räumen der Nachbargrundstücke hin; 2) Bezeichnung für die dem einen Grundstücksbesitzer gegen den Besitzer des anliegenden, andern Grundstückszuständigen …

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  • 97Gebrauch — Gebrauch, 1) so v.w. Sitte, Herkommen; 2) (Usus), die persönliche Servitut, daß der Berechtigte jeden Gebrauch von einer fremden Sache machen darf, welcher sich ihrer Natur u. Bestimmung nach davon machen läßt, u. zwar ohne Rücksicht auf sein u.… …

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  • 98Grunddienstbarkeit — Grunddienstbarkeit, s.u. Servitut …

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  • 99Habitiren — (v. lat.), bewohnen; daher Habitation, Wohnungsrecht, die persönliche Servitut, ein fremdes Haus zur Wohnung zu gebrauchen; Habitatiōnis feudum, das von dem Eigenthümer eines Wohngebäudes zu Lehn gegebene Recht, dieses Gebäude[830] zu bewohnen;… …

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  • 100Deichselrecht — Deichselrecht, eine bei aneinander stoßenden Bauerngehöften vorkommende, gewöhnlich mit dem Traufrecht verbundene deutschrechtliche Servitut, die Wagendeichsel aus dem Schuppen durch das sogen. Deichselloch auf des Nachbars Grundstück reichen zu… …

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