Kellerwechsel
21Scheckreiterei — liegt vor, wenn zwei (oder ggf. mehr) Parteien sich gegenseitig ungedeckte Schecks ausstellen, um sich Liquidität zu beschaffen (engl.: cheque kiting). Der Scheck dient in diesem Fall nicht als Zahlungsmittel, sondern wird zur Kreditbeschaffung… …
22Wechsel (Urkunde) — Ein Wechsel ist ein Wertpapier, das eine unbedingte Zahlungsanweisung des Ausstellers an den Bezogenen enthält, an jenen oder einen Dritten (Begünstigter, Remittent) zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort eine bestimmte Geldsumme… …
23Fingierte Wechsel — Fingierte Wechsel, ohne eigentliche geschäftliche Grundlage begebene, auf fingierte Personen oder mit Unterschriften nicht existierender Personen gezogene Wechsel. Vgl. Kellerwechsel und Wechselfälschung …
24Pro forma — (lat.), nur der Form halber, um der Form zu genügen, zum Schein; demnach Proforma oder Scheinwechsel ein Wechsel, bei dessen Ausstellung die beteiligten Personen nicht die Absicht hatten, sich wechselmäßig zu verpflichten; vgl. Kellerwechsel …
25Wechsel [1] — Wechsel (neulat. Cambium, ital. Lettera di cambio, franz. Lettre de change. engl. Bill of exchange), eine formelle Urkunde (Wechselbrief) über das Versprechen einer Geldsumme ohne Gegenversprechen. Der W., dessen Vorgeschichte bis in das Altertum …
26Wechselreiterei — Wechselreiterei, jeder unter der Form und dem Schein eines wirklichen Wechselgeschäfts (durch sogen. Reit oder Rittwechsel [s. d.]) betriebene falsche Wechselhandel; im eigentlichen Sinne die Art von Wechsel geschäften, die, vom Trassanten… …
27Bezogener — Trassat; beim ⇡ Wechsel oder ⇡ Scheck derjenige, an den der unbedingte Zahlungsauftrag gerichtet ist (Adressat); vgl. Art. 1 Nr. 3 WG. 1. Wechselbezogener: Anzugeben sind: Name, volle Anschrift, Geschäftszweig (bei ⇡ Warenwechseln). Der… …