Abschluss+(von+Geschäften)

  • 11Verwaltung von Niederländisch-Indien — Karte von Niederländisch Indien, 1893 Zur Verwaltung von Niederländisch Indien werden die administrativen Strukturen dieser inselindischen Kolonie in der Zeit zwischen dem Ende der britischen Besatzung 1816 und der japanischen Eroberung 1941/1942 …

    Deutsch Wikipedia

  • 12Sebastian von Heusenstamm — Gemälde in Aschaffenburg Wapp …

    Deutsch Wikipedia

  • 13Trade — Abschluss (von Geschäften); Börsenspekulation; Spekulation; Zock …

    Universal-Lexikon

  • 14Handelsvertetergesetz — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Das Recht der Handelsvertreter im Handelsgesetzbuch unter den §§ 84–92 regelt die Rechtsverhältnisse des Handelsstandes… …

    Deutsch Wikipedia

  • 15Handelsvertreterrecht — Das Recht der Handelsvertreter in § 84 bis § 92 Handelsgesetzbuch (HGB) regelt die Rechtsverhältnisse des Handelsstandes der Handelsvertreter durch spezielle Bestimmungen. Inhalt sind überwiegend Schutzbestimmungen für Handelsvertreter …

    Deutsch Wikipedia

  • 16Handelsvertretervertrag — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Das Recht der Handelsvertreter im Handelsgesetzbuch unter den §§ 84–92 regelt die Rechtsverhältnisse des Handelsstandes… …

    Deutsch Wikipedia

  • 17Handelsvertreter — Vertreiber (umgangssprachlich); Vertreter; Kaufmann; Verkäufer; Verticker (umgangssprachlich) * * * Hạn|dels|ver|tre|ter 〈m. 3〉 ständiger Vermittler von Handelsgeschäften im Auftrag eines Kaufmanns od. Fabrikinhabers * * * Hạn|dels|ver|tre|ter …

    Universal-Lexikon

  • 18Vertrieb — Der Begriff Vertrieb bezeichnet alle Entscheidungen und Systeme, die notwendig sind, um ein Produkt oder eine Dienstleistung für den Kunden oder Endverbraucher verfügbar zu machen. Es handelt sich um das Element des Marketing Mix, das in älteren… …

    Deutsch Wikipedia

  • 19Handelsvertreter — früher: (Handlungs )Agent. I. Begriff:H. ist, wer als selbstständiger Gewerbetreibender ständig damit betraut ist, für einen anderen Unternehmer Geschäfte zu vermitteln (⇡ Vermittlungsvertreter) oder in dessen Namen abzuschließen (⇡… …

    Lexikon der Economics

  • 20Handelsrecht (Deutschland) — Das Handelsrecht ist das „Sonderprivatrecht der Kaufleute“.[1] Es handelt sich um ein spezielles Gebiet des Privatrechts, obwohl es auch öffentlich rechtliche Normen enthält. Die Geltung des Handelsrechts ist nach dem HGB abhängig von der… …

    Deutsch Wikipedia