Obmann

Obmann

Obmann, derjenige, dem die Leitung und Führung einer Versammlung oder einer Körperschaft eingeräumt ist, z. B. der Vorsitzende eines Gemeindekollegiums. Im schiedsrichterlichen Verfahren ist der O. der auf Grund des Schiedsvertrags von den durch die Parteien ernannten Schiedsrichtern erwählte Dritte, dessen Stimme den Ausschlag geben soll. Auch ist nicht selten bei der Erhebung von Taxen und bei der Abgabe sonstiger Gutachten die Ernennung eines Obmanns vorgesehen, der bei Stimmengleichheit oder dann den Ausschlag gibt, wenn die Sachverständigen sich nicht einigen können. Im Strafprozeß ist der O. derjenige unter den Geschwornen, der im einzelnen Fall die Beratung und Abstimmung der Geschwornen leitet und dieselben nach außen, namentlich bei Kundgebung des Wahrspruchs, vertritt. Sobald die Geschwornen in ihr Zimmer eingetreten sind, wird der O. von ihnen aus ihrer Mitte mittels einfacher Stimmenmehrheit gewählt. Die deutsche Strafprozeßordnung (§ 304) verlangt schriftliche Abstimmung bei dieser Wahl, die österreichische nicht. Bei Stimmengleichheit entscheidet in Deutschland das höhere Lebensalter, während in Österreich diesbezüglich nichts bestimmt ist. Der O. hat den Spruch der Geschwornen, d.h. die Antwort auf die einzelnen Fragen, die an sie gestellt sind, niederzuschreiben, den Wahrspruch zu unterzeichnen und in öffentlicher Sitzung die Kundgebung desselben in vorschriftsmäßiger feierlicher Form zu bewirken, wobei Frage und Antwort jeweilig verlesen werden. Vgl. Deutsche Strafprozeßordnung, § 304 ff.; Gerichtsverfassungsgesetz, § 198 ff.; Österreichische Strafprozeßordnung, § 129 ff., 326.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Obmann — 1↑ ob …   Das Herkunftswörterbuch

  • Obmann — oder Obfrau (veraltet für Obfrau auch: Obmännin[1], geschlechtsneutrale Pluralform: Obleute) ist sowohl eine andere Bezeichnung für Vorsitzender, Präsident oder Anführer einer Fraktion, Sektion als auch die Bezeichnung für einen von zwei Parteien …   Deutsch Wikipedia

  • Obmann — (Drittmann), ein Dritter, welchen zwei ernannte Schiedsrichter, welche sich nicht vereinigen können, wählen, daß dieser entscheide …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Obmann — Obmann, Vorsitzender, Präsident; derjenige, welchen zwei von den Parteien ernannte Schiedsrichter als dritten wählen, damit er den Ausschlag gebe; bei Schwurgerichten der von den Geschworenen aus ihrer Mitte zur Leitung der Beratung und zur… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Obmann — Obmann, der Vorsteher eines Ausschusses; bei einem Schiedsgerichte von 2 Personen die 3., den Stichentscheid gebende …   Herders Conversations-Lexikon

  • Obmann — Ọb|mann 〈m. 2u; Pl. a.: leu|te〉 1. Vorsitzender 2. Vertrauensmann (ParteiObmann) 3. 〈früher〉 Beratungsleiter der Geschworenen [<ob2 + Mann] * * * Ọb|mann, der; [e]s, …männer u. …leute [ …   Universal-Lexikon

  • Obmann — Ọb·mann der; (e)s, Ob·män·ner / Ob·leu·te; jemand, der eine Gruppe von Personen vertritt, z.B. die Angestellten gegenüber der Leitung einer Firma: der Obmann der Gewerkschaft || K: Betriebsobmann || hierzu Ọb·frau die; Ọb·män·nin die; , nen …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Obmann — * Er will der Obmann in der Karte sein. – Nass. Schulbl., XIV, 5 …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

  • Obmann (Fechten) — Als Obmann bzw. Obfrau (geschlechtsneutrale Formulierung: Obleute) bezeichnet man beim Fechten den Kampfrichter, der mit der Leitung des Gefechts betraut ist. Jedes Turniergefecht wird von einem Kampfleiter geleitet. Inhaltsverzeichnis 1 Aufgaben …   Deutsch Wikipedia

  • Obmann, der — Der Obmann, des es, plur. die männer, ein im Hochdeutschen großen Theils veraltetes Wort, welches aus dem alten ob, auf, und Mann, zusammen gesetzet ist, S. 1 Ob. 1) Ein Aufseher, welchem die Aufsicht über etwas aufgetragen ist; in welcher im… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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