Dominĭum — (lat.), Herrschaft, dann insbes. Rittergut (s. Domäne); Herrschaftsgebiet, Besitztum, Eigentum (s. d.); D. directum, grundherrliches Obereigentum; D. eminens, landesherrliches Obereigentum; D. liberum, plenum, unbeschränktes Eigentum; D.… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Lehnswesen — (Feudal , Benefizialwesen). Man versteht unter Lehn oder Lehen (Lehnrecht, lat. Feudum, Feodum, Beneficium) das ausgedehnteste erbliche Nutzungsrecht an einer fremden Sache, das sich auf eine Verleihung seitens des Eigentümers gründet, die… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Feudum — (mittellat., aus Feodum), das Lehn oder Nutzeigentum, im Gegensatz zum Allod (s.d.); feudāl, auf das Lehnswesen bezüglich; den mittelalterlichen Lehnsstaat und die Vorrechte des Adels verfechtend (Feudalpartei); auch s.v.w. reaktionär; Feudalĭa,… … Kleines Konversations-Lexikon