Noxālklage

Noxālklage

Noxālklage, s. Noxa.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Noxalklage — Die actio noxalis ist eine auf das frühe römische Recht zurückgehende Haftung des Gewalthabers für den Gewaltunterworfenen. Sie regelt die Rechtsverhältnisse, wenn der Gewaltunterworfene, etwa ein Sklave oder ein Hauskind, einem Dritten einen… …   Deutsch Wikipedia

  • Actio noxalis — Die actio noxalis ist eine auf das frühe römische Recht zurückgehende Haftung des Gewalthabers für den Gewaltunterworfenen. Sie regelt die Rechtsverhältnisse, wenn der Gewaltunterworfene, etwa ein Sklave oder ein Hauskind, einem Dritten einen… …   Deutsch Wikipedia

  • Noxalhaftung — Die actio noxalis ist eine auf das frühe römische Recht zurückgehende Haftung des Gewalthabers für den Gewaltunterworfenen. Sie regelt die Rechtsverhältnisse, wenn der Gewaltunterworfene, etwa ein Sklave oder ein Hauskind, einem Dritten einen… …   Deutsch Wikipedia

  • Noxa — (lat.), Schaden, Beschädigung; Noxalklage, Schädenklage …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Noxa — (lat.), Schade, Beschädigung, in der römischen Rechtssprache die durch Delikt eines Sklaven (in älterer Zeit auch eines Hauskindes) bewirkte Schädigung eines Dritten und auch das Delikt selbst; ferner die durch ein fremdes Tier zugefügte… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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