Notangriff

Notangriff

Notangriff, s. Notstand.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Notstand — Notstand, im allgemeinen jeder Zustand der Bedrängnis, im strafrechtlichen Sinn insbes. der Zustand der Gefahr, aus der sich jemand nur durch einen Eingriff in das Recht eines andern retten kann. Schon die peinliche Gerichtsordnung Karls V.… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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