- Nachbürge
Nachbürge, soviel wie Afterbürge, s. Bürgschaft.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Nachbürge, soviel wie Afterbürge, s. Bürgschaft.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Nachbürge — Nachbürge, der für die Bürgschaftsschuld als Bürge Einstehende … Kleines Konversations-Lexikon
Nachbürge, der — Der Nachbürge, des n, plur. die n, in einigen Gegenden, ein Nahme des Rückbürgen oder Afterbürgen, welcher erst in Ermangelung des Hauptbürgen als Selbstschuldner angesehen wird … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Nachbürge — Nach|bür|ge 〈m. 17〉 Bürge eines Bürgen * * * Nach|bür|ge, der; n, n (Rechtsspr.): zusätzlicher Bürge (der zur Zahlung herangezogen wird, wenn Schuldner od. Bürge nicht zahlen) … Universal-Lexikon
Nachbürgschaft — Die Nachbürgschaft ist eine Form der Bürgschaft und dient dazu, die Verpflichtung eines Bürgen (Hauptbürge oder Vorbürge) durch eine weitere Bürgschaft abzusichern. Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsgrundlagen 2 Bürgschaftsfall 3 Schweiz … Deutsch Wikipedia
Bürgschaftsvertrag — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Die Bürgschaft ist ein einseitig verpflichtender Vertrag, durch den sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger eines Dritten… … Deutsch Wikipedia
Mietbürgschaft — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Die Bürgschaft ist ein einseitig verpflichtender Vertrag, durch den sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger eines Dritten… … Deutsch Wikipedia
Selbstschuldnerische Bürgschaft — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Die Bürgschaft ist ein einseitig verpflichtender Vertrag, durch den sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger eines Dritten… … Deutsch Wikipedia
Afterbürge — (Nachbürge), der Bürge eines Bürgen; er steht im allgemeinen zur Schuld des letztern im gleichen Verhältnis wie dieser zur Hauptschuld (s. Bürgschaft) … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Bürgschaft — Bürgschaft, ein dem Gläubiger gegenüber abgegebenes und von diesem angenommenes Versprechen einer Person (Bürge), für die Erfüllung der Verbindlichkeit eines Dritten (Schuldner) einzustehen. Man unterscheidet verschiedene Arten von Bürgen.… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Nebenbürge, der — Der Nebenbürge, des n, plur. die n, derjenige, welcher sich neben und außer dem Hauptbürgen für etwas verbürget hat, und auch der Nachbürge und Asterbürge genannt wird … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart