Matrikulārbeiträge

Matrikulārbeiträge

Matrikulārbeiträge, s. Matrikel.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Matrikularbeiträge — Matrikularbeiträge,   nicht zweckgebundene und aus allgemeinen Haushaltsmitteln bestrittene Überweisungen nachgeordneter an übergeordnete öffentliche Verbände, besonders im Bundesstaat Zahlungen der Gliedstaaten an den Zentralstaat.   Die… …   Universal-Lexikon

  • Matrikularbeiträge — Matrikulārbeiträge, die aus dem alten Deutschen Bunde in das neue Reich übergegangenen Zuschüsse der Einzelstaaten zu den gemeinsamen Reichsausgaben (s. Matrikel und Beilage: ⇒ Deutschland 2, 11) …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Matrikularbeiträge — Matrikularbeitrag ist ein historischer Begriff zur Bezeichnung von finanziellen Umlagen von Teilgebieten an eine höhere staatliche Instanz. Inhaltsverzeichnis 1 Entstehung und Entwicklung 2 Bedeutung während des Deutschen Kaiserreichs 3… …   Deutsch Wikipedia

  • Matrikularbeiträge — ⇡ Umlagen, die von Gliedstaaten eines Bundesstaates oder ähnlich strukturierten Staatsgebilden (Staatenbund oder internationale Organisation) an den Zentralstaat geleistet werden. Die Bezeichnung stammt aus dem Heiligen Römischen Reich, in dem… …   Lexikon der Economics

  • Matrikularbeitrag — ist ein historischer Begriff zur Bezeichnung von finanziellen Umlagen von Teilgebieten an eine höhere staatliche Instanz. Inhaltsverzeichnis 1 Entstehung und Entwicklung 2 Bedeutung während des Deutschen Kaiserreichs 3 Abschaffung der… …   Deutsch Wikipedia

  • Deutschland — (Deutsches Reich, franz. Allemagne, engl. Germany), das im Herzen Europas, zwischen den vorherrschend slawischen Ländern des Ostens und den romanischen des Westens und Südens liegende, im SO. an Deutsch Österreich und im N. an das stammverwandte… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Bismarcksche Reichsverfassung — Die erste und letzte Seite der Reichsgründungs Verfassung vom 16. April 1871 mit der Unterschrift von Wilhelm I. Als Bismarcksche Reichsverfassung wird die Verfassung des Deutschen Kaiserreichs vom 16. April 1871 bezeichnet, die urs …   Deutsch Wikipedia

  • Verfassung des Norddeutschen Bundes — Die erste und letzte Seite der Reichsgründungs Verfassung vom 16. April 1871 mit der Unterschrift von Wilhelm I. Als Bismarcksche Reichsverfassung wird die Verfassung des Deutschen Reiches vom 16. April 1871 bezeichnet, die aus der 1866… …   Deutsch Wikipedia

  • Clausula Miquel — Regelung der Rolle der ⇡ Matrikularbeiträge der Bundesstaaten an das Deutsche Reich; Defizite des Reichshaushalts sollten so lange durch Matrikularbeiträge der Bundesstaaten gedeckt werden, bis das Reich eigene Reichssteuern einführte. Zunächst… …   Lexikon der Economics

  • Bundesstaaten des Deutschen Reichs — Deutsches Reich 1871–1918 …   Deutsch Wikipedia

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