- Litisrenunziation
Litisrenunziation (lat.), soviel wie Zurücknahme der Klage (s. Zurücknahme).
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Litisrenunziation (lat.), soviel wie Zurücknahme der Klage (s. Zurücknahme).
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Zurücknahme der Klage — (Litisrenunziation), die Abstandnahme des Klägers von der Weiterverfolgung des eingeklagten Anspruchs in dem betreffenden Rechtsstreit. Die Z. ist kein Verzicht auf den geltend gemachten Anspruch, steht hiernach der Geltendmachung des letztern… … Meyers Großes Konversations-Lexikon