- Lex
Lex (lat.), soviel wie Gesetz, hieß bei den Römern anfangs nur ein von den Kuriat- oder Zenturiatkomitien ausgegangener Beschluß (populiscitum); nach der Gleichstellung der Tributkomitien gab man aber auch einem von diesen ausgegangenen Beschluß (plebiscitum) den Namen L. Der Gesetzentwurf wurde während eines Zeitraums von drei Markttagen bekannt gemacht (legem promulgare) und dann den versammelten Zenturiatkomitien von einem höhern Magistrat (Konsul, Prätor), den Tributkomitien von einem Volkstribun vorgelegt. Nach der Diskussion darüber (legem suadere, dissuadere) wurde zur Abstimmung geschritten. Die Aufforderung hierzu hieß rogare populum, legem rogare. Man stimmte mündlich, später durch Stimmtäfelchen ab, auf die, wer für den Entwurf stimmte, U. R. (uti rogas, »wie du beantragst«), wer aber dagegen, A. (antiquo, »ich verneine«) schrieb. Der technische Ausdruck für eine l., die auf diese Weise durchgegangen war, ist l. perlata. Ihre Benennung erhielt die l. von den Gentilnamen der vorschlagenden Magistratspersonen, wie z. B. l. Hortensia, l. Aelia Sentia, l. Pompeja. Oft erhielt sie auch wohl einen besondern Zusatz von dem Gegenstand, der ihren Inhalt bildete, z. B. l. Cincia de donationibus et muneribus, l. Julia majestatis etc. In der Kaiserzeit hatten Senatskonsulte und die Konstitutionen der Kaiser gleiche Kraft mit den leges, doch bedienten sich Augustus und seine nächsten Nachfolger noch häufig der Volksgesetzgebung. Nach Nerva kommt kein Beispiel einer l. mehr vor. Im Kirchenrecht versteht man unter l. oft das Alte Testament; sonst ist in der Rechtssprache l. soviel wie geschriebenes Recht.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.