Lehnkurie

Lehnkurie

Lehnkurie, s. Lehngericht u. Lehnswesen, S. 336.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Lehngericht — (Curia, Lehnhof, Lehnkurie, Mannengericht), im Mittelalter (seit dem 10. Jahrh.) das unter dem Vorsitz des Lehnsherrn oder eines Stellvertreters desselben zusammentretende Gericht, das in Lehnssachen Recht sprach. Als Richter oder Urteilssprecher …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Lehnswesen — (Feudal , Benefizialwesen). Man versteht unter Lehn oder Lehen (Lehnrecht, lat. Feudum, Feodum, Beneficium) das ausgedehnteste erbliche Nutzungsrecht an einer fremden Sache, das sich auf eine Verleihung seitens des Eigentümers gründet, die… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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