- Lehnkurie
Lehnkurie, s. Lehngericht u. Lehnswesen, S. 336.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Lehnkurie, s. Lehngericht u. Lehnswesen, S. 336.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Lehngericht — (Curia, Lehnhof, Lehnkurie, Mannengericht), im Mittelalter (seit dem 10. Jahrh.) das unter dem Vorsitz des Lehnsherrn oder eines Stellvertreters desselben zusammentretende Gericht, das in Lehnssachen Recht sprach. Als Richter oder Urteilssprecher … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Lehnswesen — (Feudal , Benefizialwesen). Man versteht unter Lehn oder Lehen (Lehnrecht, lat. Feudum, Feodum, Beneficium) das ausgedehnteste erbliche Nutzungsrecht an einer fremden Sache, das sich auf eine Verleihung seitens des Eigentümers gründet, die… … Meyers Großes Konversations-Lexikon