Korpsintendantur

Korpsintendantur

Korpsintendantur, Verwaltungsbehörde bei den deutschen Generalkommandos, zur Bearbeitung aller wirtschaftlichen Angelegenheiten des Korps. Der Korpsintendant steht unter dem kommandierenden General einerseits und dem Armeeverwaltungs-Departement des Kriegsministeriums anderseits. Vgl. Intendantur.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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