Kämmereivermögen

Kämmereivermögen

Kämmereivermögen, rentengebendes Erwerbsvermögen der Stadtgemeinden. S. Gemeindehaushalt.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Kämmereivermögen — Käm|me|rei|ver|mö|gen, das (veraltet): Vermögen einer städtischen Gemeinde …   Universal-Lexikon

  • Kämmerei — Kämmerei, Verwaltung der Einkünfte einer Stadtgemeinde durch städtische Beamte (Stadtkämmerer, Ratskämmerer). Die Vorschriften für die Kämmereiverwaltung sind gewöhnlich in der Städteordnung enthalten. Die Kämmereikasse erhält ihre Zuschüsse aus… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Chemnitz [2] — Chemnitz (spr. kémm , hierzu der Stadtplan mit Registerblatt), Hauptstadt der gleichnamigen sächs. Kreishauptmannschaft, liegt 300 m ü. M., am Fuß des Erzgebirges, in einem Kesseltal am Fluß C. und ist Knotenpunkt der Staatsbahnlinie Dresden C.… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Gemeindehaushalt — ist die Wirtschaft, welche die Gemeinde zur Befriedigung ihrer Bedürfnisse führt, insbes. die Aufbringung und Verwaltung der für Deckung der Ausgaben erforderlichen Mittel (Gemeindefinanzen). Die Finanzgewalt der Gemeinden ist in den meisten… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Kämmerei — Kämmerei, die Geldverwaltung einer Stadtgemeinde. Kämmereivermögen, das freie, werbende Gemeindevermögen. Kämmerer, Ratsmitglied, dem die Leitung des Finanzwesens obliegt (s. auch Kammer); auch der Stadtkassierer …   Kleines Konversations-Lexikon

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