- Küstenbezirksämter
Küstenbezirksämter. Die deutsche Küste der Ost- und Nordsee ist in sechs Küstenbezirke eingeteilt, die von Küstenbezirksämtern verwaltet werden, an deren Spitze je ein Seeoffizier als Küstenbezirksinspektor steht. Die K. sind dem Reichsmarineamt unterstellt; sie leiten das Küstensignal-, Seezeichen- und zum Teil auch das Lotsenwesen. Küstenbezirke: 1) Ost- und Westpreußen, mit Küstenbezirksamt Neufahrwasser; 2) Pommern und Mecklenburg, mit Küstenbezirksamt Stettin; 3) Lübeck und Ostküste von Schleswig-Holstein, mit Küstenbezirksamt Kiel; 4) Westküste von Schleswig-Holstein, mit Küstenbezirksamt Husum; 5) Elbe- und Wesergebiet, mit Küstenbezirksamt Bremerhaven; 6) Jadegebiet, ostfriesische Küste und Helgoland, mit Küstenbezirksamt Wilhelmshaven. Die K. zu Neufahrwasser, Stettin, Kiel und Bremerhaven sind gleichzeitig Hauptagenturen der deutschen Seewarte.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.