Königsurkunden

Königsurkunden

Königsurkunden hießen im alten deutschen Recht die vom König oder seinen Beamten ausgestellten Urkunden. Sie galten als unwiderlegliches Beweismaterial, ihre Anzweifelung wurde mit dem Tode bestraft.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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