Judikātszinsen
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Judikatszinsen — Judikātszinsen, die Zinsen, welche von einer gerichtlich zugesprochenen Geldforderung von dem Augenblick der Rechtskraft des Urteils ab zu zahlen sind; im Deutschen Bürgerl. Gesetzbuch nicht mehr … Kleines Konversations-Lexikon
Zinsen — (lat. Usurae, Foenus, s. d.), Vergütung für die Benutzung eines einem andern zu gehörigen Geldkapitals (Interessen). Das Zinsennehmen war in frühern Zeiten, so insbes. nach dem kanonischen Recht im Mittelalter, als Wucher (s. d.) angesehen. Es… … Meyers Großes Konversations-Lexikon