Judikātszinsen

Judikātszinsen

Judikātszinsen nannte man früher die Zinsen, die der zu einer Geldleistung Verurteilte zu zahlen hatte, wenn er längere Zeit mit der Zahlung der Urteilssumme zögerte.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Judikatszinsen — Judikātszinsen, die Zinsen, welche von einer gerichtlich zugesprochenen Geldforderung von dem Augenblick der Rechtskraft des Urteils ab zu zahlen sind; im Deutschen Bürgerl. Gesetzbuch nicht mehr …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Zinsen — (lat. Usurae, Foenus, s. d.), Vergütung für die Benutzung eines einem andern zu gehörigen Geldkapitals (Interessen). Das Zinsennehmen war in frühern Zeiten, so insbes. nach dem kanonischen Recht im Mittelalter, als Wucher (s. d.) angesehen. Es… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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