Interzession

Interzession

Interzession (lat.), das Eintreten für eine fremde Verpflichtung (obligatio) durch Rechtsgeschäft. Durch die I. kann der bisherige Schuldner befreit oder einem andern die Eingehung einer Verpflichtung erspart werden (privative I.) oder neben dem, der interzediert hat (dem Interzedenten), verhaftet bleiben (kumulative I.). Aber auch dann liegt privative I. vor, wenn ich selbst eine Verpflichtung, deren Vorteil ich einem Dritten zukommen lasse, kontrahiere, damit dieser nicht nötig habe, eine Verpflichtung auf sich zu nehmen; z. B. ich nehme ein Darlehn in der Art auf, daß ich die Darlehnssumme dem X. auszahlen lasse. In solchen Fällen spricht man speziell von intercessio tacita. Eine kumulative I. dagegen liegt in der Verbürgung (s. Bürgschaft), dem Hauptfalle der I., und in der Bestellung eines Pfandes für eine fremde Schuld. Die I. einer Person weiblichen Geschlechts war früher beschränkt, gegenwärtig unterliegen Interzessionen weiblicher Personen überhaupt keiner Beschränkung mehr.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Interzession — (lateinisch intercedere – dazwischen treten) nennt man im Zivilrecht das Eintreten für die Schuld eines anderen. Beispiele hierfür sind die Bürgschaft und die Schuldübernahme. Im alten Rom bezeichnet intercessio außerdem das Recht eines… …   Deutsch Wikipedia

  • Interzession — (lat.), Verwendung, Vermittlung; jurist. s.v.w. Bürgschaft, insbes. die freiwillige Übernahme einer Schuld durch einen andern (Interzéssor oder Interzedént, Vermittler, Bürgen), oder Bestellung eines Pfandes für dieselbe …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Interzession — In|ter|zes|si|on 〈f. 20〉 1. das Interzedieren 2. Schuldübernahme durch Rechtsgeschäft * * * Interzession   [lateinisch »Bürgschaft«, »Einspruch«] die, / en, Recht: das Eintreten für eine fremde Schuld durch Eingehen einer Verbindlichkeit. Sie… …   Universal-Lexikon

  • Interzession (Völkerrecht) — Der Begriff Interzession bezeichnet im Bereich des Völkerrechts und der internationalen Beziehungen üblicherweise Aktivitäten eines Staates zur Einwirkung auf die inneren oder äußeren Angelegenheiten eines anderen Staates, die nicht mit Zwang… …   Deutsch Wikipedia

  • Interzession — In|ter|zes|si|on 〈f.; Gen.: , Pl.: en〉 1. das Interzedieren 2. Schuldübernahme durch Rechtsgeschäft …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

  • Interzession — In|ter|zes|si|on die; , en <aus lat. intercessio »das Dazwischentreten; Bürgschaft; Einspruch« zu intercessus, Part. Perf. von intercedere, vgl. ↑interzedieren>: 1. das Eintreten für die Schuld eines andern (z. B. Bürgschaftsübernahme). 2.… …   Das große Fremdwörterbuch

  • Interzession — In|ter|zes|si|on, die; , en <lateinisch> (Rechtssprache Schuldübernahme) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Intercessio — Dieser Artikel beschreibt die Bedeutung des Begriffs Interzession im Zivilrecht. Für die völkerrechtliche Verwendung des Begriffs, siehe Interzession (Völkerrecht). Interzession (lateinisch intercedere – dazwischen treten) nennt man im Zivilrecht …   Deutsch Wikipedia

  • Interzessionsrecht — Dieser Artikel beschreibt die Bedeutung des Begriffs Interzession im Zivilrecht. Für die völkerrechtliche Verwendung des Begriffs, siehe Interzession (Völkerrecht). Interzession (lateinisch intercedere – dazwischen treten) nennt man im Zivilrecht …   Deutsch Wikipedia

  • Römische Revolution —   Schon länger war es einsichtigen Politikern klar geworden, dass der Großgrundbesitz zunahm, dass die Eigentumsverhältnisse auf dem Lande in Unordnung geraten waren, dass die Anzahl der freien Bauern immer mehr zurückging, und dass infolgedessen …   Universal-Lexikon

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