Impensen

Impensen

Impensen (lat. Impensae), die auf eine Sache gemachten Verwendungen (s. d.). Expensen, die im Interesse einer Sache erfolgten Ausgaben (s. Expensae).


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Expensae — Expensae, Kosten, Auslagen, besonders Gerichtskosten im Gegensatz zu den Impensen (s.d.); Expensarium, Kostenverzeichnis; Expension, Auszahlung, Ausgabe; expensiv, kostspielig …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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