- Impensen
Impensen (lat. Impensae), die auf eine Sache gemachten Verwendungen (s. d.). Expensen, die im Interesse einer Sache erfolgten Ausgaben (s. Expensae).
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Impensen (lat. Impensae), die auf eine Sache gemachten Verwendungen (s. d.). Expensen, die im Interesse einer Sache erfolgten Ausgaben (s. Expensae).
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Melioration — (v. lat. Melioratio), 1) Verbesserung; 2) Grundstücksverbesserung durch bessere, zweckmäßigere Bearbeitung, Anlegung von Abzugs od. Bewässerungsgräben, von Baumpflanzungen. Sie kommen bes. dann in rechtlichen Betracht, wenn dieselben von Jemand… … Pierer's Universal-Lexikon
Impensae — (Impensen, v. lat.), 1) Kosten, insbesondere solche, welche durch einen Civil od. Criminalproceß veranlaßt worden sind; 2) die auf eine Sache während des Besitzes derselben gemachten Verwendungen u. Ausgaben. Sie werden gemeinrechtlich… … Pierer's Universal-Lexikon
Aufwendungen — Aufwendungen, auch Verwendungen, im gemeinen Recht Impensen (lat. impensae) genannt, der Aufwand an Geld, Zeit, Kraft etc., der zu machen nötig ist oder gemacht wird, um irgend etwas zu erreichen, zu bewerkstelligen. Das gemeine Recht unterschied … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Expensae — Expensae, Kosten, Auslagen, besonders Gerichtskosten im Gegensatz zu den Impensen (s.d.); Expensarium, Kostenverzeichnis; Expension, Auszahlung, Ausgabe; expensiv, kostspielig … Meyers Großes Konversations-Lexikon