Anschlußberufung

Anschlußberufung

Anschlußberufung, s. Anschließung.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Anschlußberufung — Eine Anschlussberufung bezeichnet eine spezifische prozessuale Situation beim Rechtsmittel der Berufung. Sie liegt vor, wenn in einem Prozess eine Berufung bereits eingelegt wurde und der Gegner sich mit einem Antrag anschließt, die angefochtene… …   Deutsch Wikipedia

  • Anschließung — (früher Adhäsion), in der Rechtssprache die gerichtliche Erklärung, einer von einem andern bereits vorgenommenen Prozeßhandlung beitreten zu wollen. Nach der deutschen Zivilprozeßordnung (§ 521 ff. u. 556) darf sich der Berufungsbeklagte der von… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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