- Hauptschuldner
Hauptschuldner ist derjenige, für den der Bürge sich einem Dritten gegenüber verpflichtet (s. Bürgschaft).
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Hauptschuldner ist derjenige, für den der Bürge sich einem Dritten gegenüber verpflichtet (s. Bürgschaft).
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Hauptschuldner — Haupt|schuld|ner 〈m. 5〉 1. der urspr. Schuldner bei einer Bürgschaft 2. jmd., der für den größten Teil einer Schuld haftet * * * Haupt|schuld|ner, der: a) jmd., der einem Gläubiger die größte Summe schuldet; b) (Rechtsspr.) bei einer Bürgschaft… … Universal-Lexikon
Hauptschuldner, der — Der Hauptschuldner, des s, plur. ut nom. sing. Fämin. die Hauptschuldnerinn, plur. die en, der vornehmste Schuldner; im Gegensatze der Mit und Nebenschuldner … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Hauptschuldner — der ursprüngliche Schuldner bei der ⇡ Bürgschaft … Lexikon der Economics
Bürgschaftsvertrag — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Die Bürgschaft ist ein einseitig verpflichtender Vertrag, durch den sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger eines Dritten… … Deutsch Wikipedia
Mietbürgschaft — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Die Bürgschaft ist ein einseitig verpflichtender Vertrag, durch den sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger eines Dritten… … Deutsch Wikipedia
Selbstschuldnerische Bürgschaft — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Die Bürgschaft ist ein einseitig verpflichtender Vertrag, durch den sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger eines Dritten… … Deutsch Wikipedia
Bürgschaft (Deutschland) — Die Bürgschaft ist ein einseitig verpflichtender Vertrag, durch den sich der Bürge (veraltet Kavent[1]) gegenüber dem Gläubiger eines Dritten (des so genannten Hauptschuldners) verpflichtet, für die Erfüllung der Verbindlichkeiten des Dritten… … Deutsch Wikipedia
Rückbürgschaft — ist eine Art der Bürgschaft, bei der zunächst ein Hauptbürge für eine bestehende Hauptschuld haftet, für die wiederum der Rückbürge gegenüber dem Hauptbürgen die Haftung übernimmt[1]. Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Bedingungen der… … Deutsch Wikipedia
Bürgschaft — (Fidejussio, nach älterem Römischen Recht mit drei Unterarten, der Sponsio, Fidepromissio u. Fidejussio im engeren Sinne), der Vertrag, durch welchen Jemand accessorisch zur Sicherheit des Gläubigers der Verbindlichkeit eines Anderen beitritt u.… … Pierer's Universal-Lexikon
Bürgschaft — Bürgschaft, ein dem Gläubiger gegenüber abgegebenes und von diesem angenommenes Versprechen einer Person (Bürge), für die Erfüllung der Verbindlichkeit eines Dritten (Schuldner) einzustehen. Man unterscheidet verschiedene Arten von Bürgen.… … Meyers Großes Konversations-Lexikon