Anfechtbarkeit

Anfechtbarkeit

Anfechtbarkeit, die Eigenschaft einer Handlung oder Entscheidung, zufolge deren sie durch gerichtliches Urteil ihrer Wirksamkeit ganz oder teilweise entkleidet wird. Vgl. Anfechtung und Nichtigkeit.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Anfechtung (Recht) — Unter der Bezeichnung Anfechtung werden unterschiedliche Rechtsinstitute zusammengefasst, mit denen man einseitig einen Rechtszustand beseitigen kann. Als stark wirksames Recht ist die Anfechtung an enge, strikte, oft formale Voraussetzungen… …   Deutsch Wikipedia

  • Erklärungsbewusstsein — Das Erklärungsbewusstsein (auch Erklärungswille genannt) ist subjektiver Teil einer Willenserklärung. Eine Person hat Erklärungsbewusstsein, wenn sie weiß, dass sie mit ihrer Handlung irgendwie rechtsgeschäftlich tätig wird. Welche Erklärung… …   Deutsch Wikipedia

  • Erklärungswille — Das Erklärungsbewusstsein (auch Erklärungswille genannt) ist jedenfalls im Normalfall subjektiver Teil einer Willenserklärung. Eine Person hat Erklärungsbewusstsein, wenn sie weiß, dass sie mit ihrer Handlung irgendwie rechtsgeschäftlich tätig… …   Deutsch Wikipedia

  • Motivirrtum — Unter der Bezeichnung Anfechtung werden unterschiedliche Rechtsinstitute zusammengefasst, mit denen man einseitig einen Rechtszustand beseitigen kann. Als stark wirksames Recht ist die Anfechtung an enge, strikte, oft formale Voraussetzungen… …   Deutsch Wikipedia

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