Gutsvorsteher
Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:
Gutsbezirk — (selbständiger), in Preußen die Gesamtheit der Besitzungen einer Gutsherrschaft, für die der Gutsbesitzer zu den öffentlichen Pflichten und Leistungen verbunden ist, die der Gemeinde für ihren Gemeindebezirk obliegen, während anderseits auch dem… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Gutsbezirk — Gutsbezirke (in Österreich Gutsgebiet) waren den Landgemeinden vergleichbare kommunale Einheiten. Es bestand in ihnen allerdings keine Gemeindevertretung. Vielmehr wurden sie verwaltet vom Gutsvorsteher, dem Besitzer (Eigentümer) des Gutsbezirkes … Deutsch Wikipedia
Sachsenwald — Lage des Sachsenwaldes im Kreis Herzogtum Lauenburg, hellrot das Amt Hohe Elbgeest Art der Regionaleinheit: Gemeindefreies Gebie … Deutsch Wikipedia
Dickesbach — Dickesbach … Wikipedia
Amtsbezirk — ist die Bezeichnung für einen Verwaltungsbezirk in Preußen von 1874 bis 1945 und heute noch im Kanton Bern in der Schweiz (siehe: Bezirke der Schweiz). Auch andere historische Staaten verwendeten den Begriff für ihre Verwaltungseinheiten.… … Deutsch Wikipedia
Gemeindefreies Gebiet — Ein gemeindefreies Gebiet ist im Verwaltungsrecht ein abgegrenztes Gebiet, das zu keiner politischen Gemeinde gehört. Meist sind diese Gebiete unbewohnt (Truppenübungsplätze, Waldgebiete, Wasserflächen etc.). Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland 1.1… … Deutsch Wikipedia
Kleinmachnow — Wappen Deutschlandkarte … Deutsch Wikipedia
Liste Kleinmachnower Persönlichkeiten — 52.40361111111113.22027777777842 Koordinaten: 52° 24′ N, 13° 13′ O Die brandenburgische Gemeinde Kleinmachnow war Geburts , Wirkungs und Sterbeort zahlreicher Persönlichkeiten. Der ländliche Charakter eines Gutsdorfes zu… … Deutsch Wikipedia
Marienstein (Nörten-Hardenberg) — Marienstein ist eine ehemalige Klostergemeinde, die 1928 in den Flecken Nörten Hardenberg eingemeindet wurde. Sie liegt im südniedersächsischen Leinetal ungefähr zehn Kilometer nördlich von Göttingen und zehn Kilometer südlich von Northeim.… … Deutsch Wikipedia
Amtsvorsteher — Amtsvorsteher, nach den preuß. Kreisordnungen (s. Kreisverfassung) der über einen Amtsbezirk (s. d.) gesetzte Polizeibeamte. Der A. verwaltet insbes. die Sicherheits , Ordnungs , Sitten , Gesundheits , Gesinde , Armen , Wege , Wasser , Feld ,… … Meyers Großes Konversations-Lexikon