- Andienung des Seeschadens
Andienung des Seeschadens, s. Seeversicherung.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Andienung des Seeschadens, s. Seeversicherung.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Andienen des Seeschadens — Andienen (Andienung) des Seeschadens ist die Anzeige, welche der Versicherte an den Versicherer von dem den versicherten Gegenständen zugestoßenen Unfalle zu machen hat. Der Zweck dieser Vorschrift ist, den Versicherer in den Stand zu setzen,… … Pierer's Universal-Lexikon
Andienung — eines Seeschadens, in der Seeversicherung die sofort zu erstattende Anzeige des Versicherten an den Versicherer über einen erlittenen Schaden … Kleines Konversations-Lexikon
Seeversicherung — (Seeassekuranz, Transportversicherung zur See), Versicherung gegen die Gefahren der Seeschiffahrt. Gegenstand eines solchen Seeversicherungsvertrags kann jedes in Geld schätzbare Interesse sein, das jemand daran hat, daß Schiff oder Ladung die… … Meyers Großes Konversations-Lexikon