Grundgefälle
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Gefälle [2] — Gefälle (Grundgefälle) sind bestimmte, am Grund und Boden haftende Lasten (Grundlasten), die von dem verpflichteten Grundbesitzer an den (früher grundherrlichen) Berechtigten in Naturalien oder Geld als Zehnten, Handlöhne, Gilten und Grundzinse… … Meyers Großes Konversations-Lexikon