Grundbrief

Grundbrief

Grundbrief heißt in Mecklenburg eine Urkunde über Errichtung eines Erbpachtverhältnisses oder Übertragung einer auf dem platten Lande gelegenen sogen. Eigentumsparzelle, d. h. eines ausnahmsweise nicht im Eigentum der privilegierten Stände oder des Fürsten stehenden Grundstückes.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Grundbrief, der — Der Grundbrief, des es, plur. die e, in einigen, besonders Oberdeutschen Gegenden, eine Urkunde, welche ein Lehens oder Zinsherr dem Lehens oder Zinsmanne über das ihm übertragene Grundstück gibt; der Lehensbrief, Erbzinsbrief, Zinsbrief …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Grundbrief — Grụnd|brief, der (früher): Urkunde über das Eigentum an einem Grundstück …   Universal-Lexikon

  • Eigentumsparzelle — Eigentumsparzelle, s. Grundbrief …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Schwurgericht — (Assisen, Jury, Geschwornengericht, engl. Jury, franz. Jury, Cour d assises), das Gericht, in dem nichtrechtsgelehrte Richter aus dem Volke (Geschworne, engl. jurymen, franz. jurés) im Zusammenwirken mit rechtsgelehrten Staatsrichtern… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Harmen Jansen Knickerbocker — (* etwa 1650 in Olst Wijhe[1] Overijssel, Niederlande; † etwa 1720 in Nieuw Amsterdam; auch Harmen Jansen van Wijhe) war ein niederländischer Kolonist in der Nähe von Albany, USA. Vor 1683 siedelte er in Nähe, des heutigen Albany, 1704 kaufte er… …   Deutsch Wikipedia

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