Grafenbänke

Grafenbänke

Grafenbänke, s. Graf und Fürstenrat.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Reichsgraf — Reichsgraf, auch Gefürsteter Graf, war eine Standesbezeichnung im Heiligen Römischen Reich deutscher Nation. Einerseits wurden damit die Inhaber einer reichsunmittelbaren Grafschaft bezeichnet, andererseits auch die Inhaber des Adelstitels Graf,… …   Deutsch Wikipedia

  • Reichsgrafenstand — Sitzung des Immerwährenden Reichstags in Regensburg im Jahr 1640 (nach einem Stich von Matthäus Merian) Ein Reichsgraf (auch reichsunmittelbarer Graf) war im Heiligen Römischen Reich deutscher Nation der Inhaber einer unmittelbar dem Kaiser… …   Deutsch Wikipedia

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  • Reichsstände — Reichsstände, 1) die Glieder des Staats, welche in Dingen, die der Regent allein nicht entscheiden darf, zu Rathe gezogen werden müssen. Sie bestehen meist aus dem hohen u. niedern Adel, der Geistlichkeit u. zuweilen Abgeordneten des Bürger u.… …   Pierer's Universal-Lexikon

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  • Graf [1] — Graf, Bezeichnung verschiedener Amts u. Rangverhältnisse, welche in ihrer eigenen Entwickelung auf die Gestaltung des ganzen deutschen Staats u. Rechtslebens von wesentlichem Einflusse waren. Die Etymologie des Wortes ist nicht ermittelt, am… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Fürstenbank — (Fürstenrat, Reichsfürstenrat, Reichsfürstenkollegium), war im frühern Deutschen Reich Bezeichnung der auf dem Reichstag zu einer Korporation vereinigten geistlichen und weltlichen Territorialherren, mit Ausnahme der Kurfürsten, die ein… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Graf [1] — Graf (lat. Comes, franz. Comte, engl. Earl, ital. Conte), ein an der Spitze einer Grafschaft (s. d.) stehender, vom König ernannter Beamter der fränkischen und karolingischen Zeit. Der G. hatte als Stellvertreter des Königs in seinem Gau die… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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