Amtsausschuß
Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:
Amtsausschuß — Amtsausschuß, s. Amtsbezirk … Kleines Konversations-Lexikon
Amtsvorsteher — Amtsvorsteher, nach den preuß. Kreisordnungen (s. Kreisverfassung) der über einen Amtsbezirk (s. d.) gesetzte Polizeibeamte. Der A. verwaltet insbes. die Sicherheits , Ordnungs , Sitten , Gesundheits , Gesinde , Armen , Wege , Wasser , Feld ,… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Amtsbezirk — Amtsbezirk, im allgemeinen der örtliche Zuständigkeitskreis einer Behörde, insbes. einer äußern Verwaltungsbehörde, wie der Bezirksämter in Bayern und Baden, der Oberämter in Württemberg. In Preußen (Kreisordnungen) bezeichnet A. eine… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Preußen [3] — Preußen (Preußischer Staat, hierzu Karte »Preußen«), der wichtigste Staat im Deutschen Reich, besteht seit 1866 im wesentlichen aus einem zusammenhängenden Gebiet, das freilich eine Anzahl von kleinern Staaten (beide Mecklenburg, die Freien… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Amtsbezirk — Amtsbezirk, in Preußen ein aus mehrern ländlichen Gemeinden und Gütern gebildeter polizeilicher Verwaltungsbezirk; an dessen Spitze der auf 6 Jahre ernannte (unbesoldete) Amtsvorsteher und der aus Vertretern der Gemeinde und Gutsbezirke… … Kleines Konversations-Lexikon