Geschwornenversicherung

Geschwornenversicherung

Geschwornenversicherung, s. Geschwornenentschädigungsvereine.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Geschwornenentschädigungsvereine — sind Versicherungsverbände (Geschwornenversicherung), die gegen jährliche Beiträge ihrer Mitglieder denjenigen von ihnen, die im Laufe des betreffenden Jahres als Geschworne (s. Schwurgericht) ausgelost werden, bestimmte Tagegelder zahlen, um sie …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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