Gemeindewaisenrat

Gemeindewaisenrat

Gemeindewaisenrat, ein gemeindliches Hilfsorgan der Vormundschaftsbehörde, um diese in der Ausübung ihrer Pflicht zu unterstützen. Seine Organisation ist den Landesbehörden überlassen, jedoch hat das Bürgerliche Gesetzbuch bestimmte Vorschriften bezüglich seiner Tätigkeit gegeben. Der G. hat die Pflicht, dem Vormundschaftsgericht geeignete Personen als Vormünder, Gegenvormünder oder Mitglieder eines Familienrates (s.d.) vorzuschlagen, in seinem Bezirk die Vormundschaften und Pflegschaften zu überwachen und Anzeige zu erstatten, falls Eltern ihren Kindern gegenüber ihre Pflicht versäumen; die gleiche Pflicht der Anzeige hat er, wenn er von einer Gefährdung des Vermögens eines Mündels seines Bezirks Kenntnis erhält. Endlich hat er auf Verlangen der Vormundschaftsbehörde über das persönliche Ergehen und Verhalten eines Mündels Auskunft zu erteilen. Ein Recht zum selbständigen Eingreifen bei Beobachtung von Pflichtwidrigkeiten steht ihm jedoch nicht zu. An und für sich werden für gewöhnlich männliche Individuen Mitglieder des Waisenrates sein (Waisenräte), jedoch ist nicht mit Unrecht auch Frauen die Übernahme dieser Tätigkeit gestattet worden (Waisenpflegerinnen), da sich hierfür zweifelsohne das weibliche Gemüt besonders eignet. Landesrechtlich wurden zur leichtern Erfüllung der Pflichten des Waisenrates sogen. Waisenlisten eingeführt, in denen vom Vormundschaftsgericht alle bei ihm anhängigen Vormundschaften und Pflegschaften einzutragen und diesbezügliche Veränderungen nachzutragen sind. Eine Abschrift dieser Waisenlisten erhalten die Waisenräte. Zur gemeinschaftlichen Beratung und Aussprache können unter dem Vorsitz des betreffenden Vormundschaftsrichters sogen. Waisenratssitzungen abgehalten werden. Das Institut der Waisenräte ist gerade in der Jetztzeit, wo Eltern und Vormünder keineswegs sich allgemein der Pflichten bewußt sind, die sie den ihnen anvertrauten Kindern gegenüber haben, zweifelsohne vom größten Wert, und die da und dort auch von seiten der Vormundschaftsgerichte gegen das Institut der Waisenräte auftauchenden Klagen sind nichts weiter als Übergangsschmerzen, deren rasche Beseitigung im Interesse der Allgemeinheit und der Zukunft unsers Volkes, die in unsrer Jugend liegt, dringend zu wünschen ist. Vgl. Weißweiler, Leitfaden für preußische Gemeindewaisenräte (16. Aufl., Hannov. 1903); Fuhrmann, Die Geschäftsführung des Gemeindewaisenrats (das. 1899).


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

Игры ⚽ Поможем сделать НИР

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • GemWaisR — Gemeindewaisenrat EN communal orphan council …   Abkürzungen und Akronyme in der deutschsprachigen Presse Gebrauchtwagen

  • Vormundschaft — Vormundschaft, die unter öffentlicher Autorität stehende privatrechtliche Fürsorge für schutzbedürftige Personen (Bevormundete, Mündel) durch einen nicht selbst gewählten Beistand (Vormund). »Munt« oder »Mund« bedeutete im deutschen Mittelalter… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Ausführungsgesetze — Ausführungsgesetze. Alle deutschen Staaten haben zum Bürgerlichen Gesetzbuch und dessen Nebengesetzen A. erlassen. Dieselben treffen insbes. über diejenigen Gegenstände Vorschriften, die das Bürgerliche Gesetzbuch oder dessen Einführungsgesetz… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Waisenpflegerinnen — Waisenpflegerinnen, obrigkeitlich bestellte Frauen, die den Gemeindewaisenrat (s. d.) in der Beaufsichtigung der im Kindesalter stehenden Mündel u. in der Überwachung weiblicher Mündel unterstützen …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Waisenrat — Waisenrat, s. Gemeindewaisenrat und Vormundschaft …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Obervormundschaft — Obervormundschaft, die Oberaufsicht über die einzelnen Vormundschaften; wird nach dem Deutschen Bürgerl. Gesetzbuch von den Amtsgerichten geführt, als deren Hilfsorgane der Gemeindewaisenrat und oft noch ein Familienrat fungieren …   Kleines Konversations-Lexikon

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”