- Gemeindebeisassen
Gemeindebeisassen hießen früher solche Personen, die einer Gemeinde angehören, ohne jedoch eigentliche Gemeindemitglieder zu sein, und namentlich, ohne einen Anteil an den Gemeindegutnutzungen zu haben. Man unterschied zwei Arten derselben: 1) solche, die zwar nicht Gemeindebürger, aber doch Angehörige der Gemeinde sind und Rechte an dieselbe sowie Obliegenheiten gegen sie haben: Schutzverwandte, Heimatsberechtigte; 2) solche, die bloß durch Wohnsitz zur Gemeinde in Beziehung stehen: Insassen. Nachdem in Deutschland die Freizügigkeit (s.d.) eingeführt worden ist, sind diese Unterscheidungen geschwunden. Vgl. Gemeinde.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.