Fleischtaxe

Fleischtaxe

Fleischtaxe, ein polizeilich festgesetztes Höchstmaß für den Fleischpreis. Eine solche wurde früher in der Absicht, die Käufer gegen Übervorteilung zu schützen, von Zeit zu Zeit festgesetzt. Doch ist eine richtige Bemessung derselben schon wegen der verschiedenen Qualität des Fleisches sehr schwierig. Aus diesem Grund und mit Rücksicht auf die neuere Verkehrsentwickelung wurde die F. für Preußen durch die Gewerbeordnung von 1845 beseitigt. Den gleichen Standpunkt nimmt die deutsche Reichsgewerbeordnung ein. In Frankreich können die Gemeinden noch heute auf Grund des Munizipalgesetzes von 1791 Fleischtaxen einführen, eine Befugnis, von der schon mehrfach Gebrauch gemacht wurde. Vgl. Taxen.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Fleisch [1] — Fleisch (Caro), 1) überhaupt die inneren Weichtheile des thierischen Körpers, mit Ausnahme der Gefäße, Nerven, Bänder u. Häute. In dieser Beziehung unterscheidet man Muskel , Drüsen , Eingeweide , Zahnfleisch u.a.; 2) bes. die Muskeln in ihrer… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Justus von Gruner — Karl Justus Gruner, ab 1815 von Gruner (* 28. Februar 1777 in Osnabrück, Hochstift Osnabrück; † 8. Februar 1820 in Wiesbaden, Herzogtum Nassau) war königlich preußischer Geheimer Staatsrat, hochrangiger …   Deutsch Wikipedia

  • Fleischschätzer, der — Der Fleischschätzer, des s, plur. ut nom. sing. eine obrigkeitliche Person, welche das von den Fleischern auf den Markt gebrachte geschlachtete Fleisch zu besichtigen und zu schätzen verbunden ist; an einigen Orten der Schatzherr, der… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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