Finanzregal
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Regalĭen — (lat. Jura regalia), königliche Rechte. Im Mittelalter bezeichnete der Ausdruck die Rechte, die den Reichsfürsten infolge königlicher Verleihung zustanden; im 16. und 17. Jahrh. die Befugnisse der Landeshoheit. Seit dem 17. und besonders im 18.… … Meyers Großes Konversations-Lexikon