Erwerbsgesellschaft

Erwerbsgesellschaft

Erwerbsgesellschaft, eine Vereinigung von Personen zur gemeinschaftlichen Erzielung von Vermögensgewinn. Hierher gehören besonders die Handelsgesellschaften (s.d.).


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Erwerbsgesellschaft — Er|wẹrbs|ge|sell|schaft, die: Vereinigung mehrerer Personen zu dem Zweck, Vermögen zu erwerben …   Universal-Lexikon

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  • Kommanditerwerbsgesellschaft (Österreich) — Die Erwerbsgesellschaft war bis 31. Dezember 2006 eine auf einen gemeinschaftlichen Erwerb unter gemeinsamer Firma gerichtete Gesellschaft, zu deren Zweck jedoch eine OHG oder KG nicht gegründet werden konnte. Man unterschied die offene… …   Deutsch Wikipedia

  • Fa. — Eine Firma (lat: firmare = beglaubigen, befestigen; abgekürzt: Fa.) ist im Rechtssinne der Name, unter dem ein Kaufmann seine Geschäfte betreibt, seine Unterschriften leistet und unter dem er klagen und verklagt werden kann.[1] Man spricht auch… …   Deutsch Wikipedia

  • Firmengrundsätze — Eine Firma (lat: firmare = beglaubigen, befestigen; abgekürzt: Fa.) ist im Rechtssinne der Name, unter dem ein Kaufmann seine Geschäfte betreibt, seine Unterschriften leistet und unter dem er klagen und verklagt werden kann.[1] Man spricht auch… …   Deutsch Wikipedia

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