- Erstprozeß
Erstprozeß, s. Hauptintervention u. Hauptprozeß.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Erstprozeß, s. Hauptintervention u. Hauptprozeß.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Hauptprozeß — wird in der deutschen Zivilprozeßordnung (§ 34) der Rechtsstreit genannt, in dem gewisse, in einem andern Prozeß von einem Prozeßbevollmächtigten etc. eingeklagte Gebühren entstanden sind (s. Gerichtsstand I 2 h). Auch den Rechtsstreit, in dem… … Meyers Großes Konversations-Lexikon